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Friedrich Mette

männlich 1849 - nach 1877  (> 29 Jahre)


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  • Name Friedrich Mette 
    Geburt zwischen 16 Apr 1848 und 15 Apr 1849 
    Geschlecht männlich 
    Beruf 15 Apr 1877 
    Arbeiter 
    Aufenthaltsort 15 Apr 1877  Gartenstraße 6, Neustadt, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Tod nach 15 Apr 1877 
    Personen-Kennung I445  Lindner-Kanwischer
    Zuletzt bearbeitet am 28 Jan 2016 

  • Ereignis-Karte
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  • Dokumente
    heiratsurkunde_friedrich_wilhelm_albert_mette_und_karoline_könnecke.jpg
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    Haupt-Register B
    Nr. 58

    Neustadt-Magdeburg am fünfzehnten
    April tausend acht hundert siebenzig und sieben

    Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum
    Zweck der Eheschließung:
    1. der Fabrikarbeiter Friedrich Wilhelm Albert
    Mette
    der Persönlichkeit nach bekannt,
    evangelischer Religion, geboren den zweiten
    November des Jahres tausend acht hundert
    zwei und fünfzig zu Neustadt-
    Magdeburg, wohnhaft zu Neustadt-
    Magdeburg Nachtweide No 52
    Sohn des hier verstorbenen Arbeiters Friedrich
    Mette und seiner Ehefrau: Dorothee geb. Leihe
    wohnhaft zu Neustadt-Magdeburg
    2. die Fabrikarbeiterin Karoline Luise
    Könnecke
    der Persönlichkeit nach bekannt,
    evangelischer Religion, geboren den vier und
    zwanzigsten September des Jahres tausend acht hundert
    drei und fünfzig zu Neustadt-
    Magdeburg, wohnhaft zu Neustadt-
    Magdeburg Nachtweide No 52
    Tochter des hier verstorbenen Arbeiters Peter
    Könnecke und seiner Ehefrau: Marie geb.
    Schrader wohnhaft
    zu Neustadt-Magdeburg

    ===============================================

    Als Zeugen waren zugezogen und erschienen:
    3. der Arbeiter Friedrich Mette
    der Persönlichkeit nach genügend bekannt,
    achtundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Neustadt-
    Magdeburg Gartenstraße No 6
    4. der Schlosser Hermann Knaufe
    der Persönlichkeit nach hinreichend bekannt,
    neun und zwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Neustadt-
    Magdeburg Alexanderstraße No 19

    In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an
    die Verlobten einzeln und nach einander die Frage:
    ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen.
    Die Verlobten beantworteten die Frage bejahend und erfolgte
    hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nunmehr
    kraft des Gesetztes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
    Albert Mette
    Karoline Mette geb. Könnecke
    Friedrich Mette
    Hermann ?

    Der Standesbeamte
    Hering